Das Erneuerbare-Energien-Gesetz für „Dummies“

Wofür steht EEG?

EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, dessen erste Fassung bereits im April 2000 in Kraft getreten ist. Es regelt die zusätzliche Abgabe jedes Stromverbrauchers auf den Strompreis zur Förderung der erneuerbaren Energien.

Windkraft

Warum brauchen wir das EEG?

Strom, der aus Kohle oder Gas gewonnen wird, belastet das Klima. Zudem sind unsere globalen Kohle- und Erdgasvorkommen beschränkt. Wir haben also gar keine Alternative, als uns zu überlegen, wie wir Energie aus nachwachsenden Rohstoffen gewinnen können. Dank ausgereifter Technik ist das schon möglich. Immer mehr Energie kommt aus Sonnenlicht, aus Wind und auch aus Biomasse wie beispielsweise Raps. Das geht nur mit entsprechenden Anlagen: Windkrafträder, Biogasanlagen oder auch Photovoltaik-Panele auf dem Hausdach. Hinzu kommt, dass unser Stromnetz aus- und umgebaut werden muss. Das alles kostet Geld. Der Gesetzgeber hofft, dies mit dem EEG finanzieren zu können.

Was genau regelt das EEG?

Das EEG regelt vorallem zwei Dinge:
1.) Strom aus erneuerbaren Energien wird in jedem Fall immer in das Stromnetz eingespeist.
2.) Besitzer von Anlagen, die Energie aus nachwachsenden Rohstoffen umwandeln, also beispielsweise Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, erhalten für ihren Strom einen fixen Preis. Das ist die sogenannte fixe Einspeisevergütung.

Wer finanziert das EEG?

Jeder Haushalt muss natürlich für seinen Strom zahlen. Durch das EEG bezahlt er dazu: nämlich einen bestimmten fixen Mehrbetrag auf jede Kilowattstunde (kW/h). Zurzeit liegt dieser Zusatzbetrag bei 6,24 Cent pro kW/h. Die Beträge kommen in einen großen Topf. Durch diesen Topf wird der Einspeisevorrang finanziert und sichergestellt, dass Strom aus Erneuerbaren Energien immer zu einem festen Preis ins Stromnetz kommt. So bekommen die Betreiber von Windkraft, Biomasse und Photovoltaik ihr vom Staat versprochenes Geld. Aber natürlich schwankt der Strompreis am Markt. Oft liegt er unter dem Preis, den der Gesetzgeber den Anlagenbetreibern Erneuerbarer Energien versprochen hat. Durch die EEG-Umlage bekommen die Betreiber dennoch ihren fixen Preis für jede eingespeiste Kilowattstunde aus ihren Anlagen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert wird. Das gilt auch für Anlagen, die nun erst gebaut werden.

Was sind Probleme beim EEG?

Die Probleme beim EEG sind vielfältig. Zum Beispiel wird der Strom durch die Einspeisevergütung künstlich teurer, denn der Endverbraucher zahlt nicht den Marktpreis, sondern mehr – für die Erneuerbaren Energien. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Umlage nicht unbedingt kostengünstigere Anlagen fördert, sondern lange eben die vergleichsweise teuren Photovoltaik-Anlagen gefördert hat. Auch sind große Unternehmen, die für die Herstellung ihrer Produkte sehr viel Energie benötigen, von der Umlage befreit, mit der Begründung, dass sie sonst Nachteile im internationalen Wettbewerb zu befürchten hätten. Ob das sinnvoll ist, auch darüber wird heftig debattiert. Zurzeit versucht sich die Bundesregierung an einer Reform des EEG.

1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Toller Artikel mit einer sehr guten Erklärung. Im kommenden Jahr wird die EEG Umlage wieder einmal ansteigen. Es bleibt abzuwarten, wie sich das ganze in Zukunft noch entwickeln wird.

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