Wo würdest du dich beschweren gehen?

An der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland wird gearbeitet. Allerdings gibt es zu wenige Beschwerdestellen für Kinderrechtsverletzungen. In dem Workshop „UN-Menschenrechte – mehr Schein als Sein?“ spricht Claudia Kittel mit Teilnehmenden über dieses Problem. 

Auf der YouthCon nicht nur allgemein über Menschenrechte gesprochen, sonder auch insbesondere über Kinderrechte. Foto: Charles Lother
Auf der YouthCon nicht nur allgemein über Menschenrechte gesprochen, sonder auch insbesondere über Kinderrechte. Foto: Charles Lother

„Man muss als Kind erstmal wissen, dass man Rechte hat“, sagt Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoringstelle der UN-Kinderrechtskonvention. Sie veranstaltet auf der YouthCon in Bonn den Workshop „UN Menschenrechte – mehr Schein als Sein?“. Im Vordergrund des Workshops steht die Frage, inwiefern die Konvention in Deutschland umgesetzt wird.

In der UN-Kinderrechtskonvention sind Schutz-, Versorgungs- und Beteiligungsrechte von Kindern festgehalten. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern als Träger der Menschenrechte. 184 Staaten ratifizierten diesen Vertrag. Seit November 2015 gibt es in Deutschland eine Monitoringstelle, welche die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf nationaler Ebene unabhängig bewachen und beobachten soll. Viele der Teilnehmenden am Workshop sind bereits in der Grundschule mit dem Begriff Kinderrecht in Kontakt gekommen. Gegen das Recht auf Lehrmittel ohne extra Bezahlung in Schulen wurde jedoch nahezu überall verstoßen. „Uns wurden nur Atlanten gestellt, den Rest der Lehrbücher mussten wir kaufen“, berichtet eine Teilnehmende. Dabei hat sich der Staat mit der Ratifizierung des Vertrages dazu verpflichtet, einen Zugang zu Lehrmitteln ohne Bezahlung zu gewähren. 

Bei der Umsetzung hapert es noch

Doch so einfach wie die Gespräche über Kinderrechte ist die Verwirklichung nicht. „Ein großes Manko sind die Beschwerdestellen. Wo bitte geht ein Kind bei einer Rechtsverletzung hin?“, meint Kittel an. Die Teilnehmenden des Workshops sammeln gemeinsam verschiedene Ideen. Es fallen Begriffe wie Vertrauenslehrer und -lehrerinnen, Sorgentelefon, Gericht und Jugendamt. Auch die Errichtung eines Kinderamtes wird vorgeschlagen. „Ich finde ein Gericht als Beschwerdestelle realitätsfern. Wenn ein Kind sich gegen seine Eltern wehren möchte, erscheint mir dieser Weg unmöglich ohne Hilfe der Erziehungsberechtigten“, äußert ein Teilnehmer seine Bedenken.

Die Grundsätze der Beschwerdestellen sind leichte Zugänglichkeit, Unabhängigkeit und Partizipation. Die Vorreiterrolle übernimmt Großbritannien, denn dort hat jede jugendliche Einrichtung eine Ansprechperson für die Sorgen der jungen Menschen. Auch die skandinavischen Länder sind weit vorne. Das Fazit des Workshops: Deutschland hat noch einiges auf zu holen.

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